Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen, Angebote, Verträge, sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen sowie alle Geschäftsbeziehungen und sonstige Leistungen im gesamten Geschäftsverkehr der Nachschub Tinte – Technik – Software erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden – es sei denn es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(2) Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen, Angebote, Verträge, sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen sowie alle Geschäftsbeziehungen und sonstige Leistungen im gesamten Geschäftsverkehr der Nachschub Tinte – Technik – Software bietet Nachschub Tinte – Technik – Software, insbesondere auch die in ihrem Online-Shop, nur an, soweit der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist sowie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und als Endverbraucher die Ware in seiner selbständigen beruflichen, gewerblichen oder in seiner behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwendet. Ein Kaufvertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung, Teillieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Nachschub Tinte – Technik – Software sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten und Herstellen.

(2) Angebote gelten als angenommen und Aufträge als erteilt, wenn Nachschub Tinte – Technik – Software diese schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung durch Rechnung ersetzt werden.

(3) Nachschub Tinte – Technik – Software Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.

(4) Überschreitet ein Vertragspartner durch Abruf sein Kreditlimit, so ist Nachschub Tinte – Technik – Software von seiner Lieferverpflichtung entbunden.

(5) Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft.

(6) Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Waren und Dienstleistungen (Produktdarstellungen) dienen zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Kunden.

(7) Der Kunde kann das Angebot schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular muss der Kunde das Produkt anklicken. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ werden die Produkte im sog. Warenkorb gesammelt. Nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kunde kann das rechtlich verbindliche Vertragsangebot nur abgeben und an den Verkäufer übermitteln, wenn er zuvor durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche Folgendes bestätigt „Der Kauf der Ware erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers des Onlineshops. Der Käufer bestätigt, dass er die genannten AGB gelesen und ausgedruckt hat und sich mit der Einbeziehung der AGB in den Kaufvertrag einverstanden erklärt.“ Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

(8) Der Verkäufer wird den Zugang des Angebots des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege (Fax oder E-Mail) bestätigen. Der Verkäufer überprüft anschließend die Verfügbarkeit der vom Kunden bestellten Artikel. Ist einer oder sind mehrere Artikel nicht verfügbar, nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden nicht an. Der Kunde enthält in diesem Fall eine entsprechende Mitteilung auf elektronischem Wege (Fax oder E-Mail). Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von sechs Tagen annehmen. Erst nach der Annahme kommt dann ein Vertrag zwischen Nachschub Tinte – Technik – Software und dem Kunden zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

(9) Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme können per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung stattfinden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich Nachschub Tinte – Technik – Software an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 2 Wochen ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von MPEX Druckermanufaktur GmbH genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Für den Fall, dass Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als zwei Wochen auseinander liegen und sich die Beschaffungskosten von Nachschub Tinte – Technik – Software nach dem Vertragsschluss und vor Bereitstellung der Ware aufgrund von Währungsverschiebungen um mehr als 10% erhöhen, behält sich Nachschub Tinte – Technik – Software vor, den ursprünglich angebotenen bzw. vereinbarten Preis durch einseitige Erklärung um den entsprechenden Differenzbetrag zu erhöhen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Maßgebend sind dabei die amtlich festgestellten Devisenkurse am Börsenplatz Frankfurt.

(3) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zzgl. am Auslieferungstag gültiger Mehrwertsteuer ab dem Lager von Nachschub Tinte – Technik – Software, zzgl. Versand, Verpackung und Transportversicherung, soweit nicht anders angegeben.

(4) Ist der Preis in ausländischer Währung vereinbart und das Zahlungsziel länger als 90 Tage und übersteigt der Wertverfall der jeweils vereinbarten ausländischen Währung im Verhältnis zum EURO 3%, so ist Nachschub Tinte – Technik – Software berechtigt durch einseitige Erklärung, den Preis um den entsprechenden Differenzbetrag zu erhöhen. Maßgebend sind dabei die amtlich festgestellten Devisenkurse am Börsenplatz Frankfurt.

(5) Alle Zahlungen erfolgen bar, durch Scheck oder Überweisung bzw. Abbuchungsauftrag. Skonto wird, soweit nicht anders angegeben, nicht gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.

(6) Nachschub Tinte – Technik – Software ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Nachschub Tinte – Technik – Software berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Nachschub wird den Vertragspartner hiervon unterrichten.

(7) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Nachschub Tinte – Technik – Software über den Betrag verfügen kann.

(8) Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

(9) Werden beim Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder hält der Vertragspartner sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden Nachschub Tinte – Technik – Software Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, die Anhängigkeit eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder Insolvenzverfahrens, so werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig. Nachschub Tinte – Technik – Software kann in diesen Fällen sofortige Erfüllung verlangen, den Rücktritt von den mit den Vertragspartnern geschlossenen Vertrag erklären und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten ausführen.

(10) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 4 Lieferungen und Leistungszeit

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen die nicht von Nachschub Tinte – Technik – Software zu vertreten sind sondern aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse eintreten und die Nachschub Tinte – Technik – Software die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen (insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige ähnlich gravierende Betriebs-, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Nachschub Tinte – Technik – Software, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), berechtigen Nachschub Tinte – Technik – Software, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Nachschub Tinte – Technik – Software wird den Vertragspartner bei Lieferschwierigkeiten unverzüglich unterrichten.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Vertragspartner selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten im Verzug befindet.

(3) Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 10 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten, es sei denn der Vertragspartner weist nach, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages schon vorher wegen Fristablauf vollständig weggefallen ist.

(4) Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 4.3 die Lieferzeit oder wird Nachschub Tinte – Technik – Software von seinen Verpflichtungen frei, haftet Nachschub Tinte – Technik – Software nach den gesetzlichen Bestimmungen nur sofern der Lieferverzug auf einer von Nachschub Tinte – Technik – Software zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von Nachschub Tinte – Technik – Software zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Nachschub Tinte – Technik – Software haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Nachschub Tinte – Technik – Software zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung dem Grunde nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt sowie der Höhe nach maximal auf den Auftragswert.

(6) In allen übrigen Fällen eines von Nachschub Tinte – Technik – Software zu vertretenden Lieferverzuges haftet Nachschub Tinte – Technik – Software maximal in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch von höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, soweit der Vertragspartner oder Nachschub Tinte – Technik – Software nicht nachweisen, dass ein geringerer oder höherer Schaden entstanden ist.

(7) Soweit nicht vorstehend geregelt, ist die Haftung für Lieferverzug ausgeschlossen.

(8) Nachschub Tinte – Technik – Software ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.

(9) Reichen die Nachschub Tinte – Technik – Software zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Befriedigung aller Vertragspartner nicht aus, so ist Nachschub Tinte – Technik – Software berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Lieferverpflichtungen vorzunehmen. Darüber hinaus ist Nachschub Tinte – Technik – Software von Lieferverpflichtungen befreit.

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Nachschub Tinte – Technik – Software oder bei Direktlieferung vom Vorlieferanten verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers und Vertragspartners, auch im Falle frachtfreier Lieferung.

(2) Falls sich der Versand ohne das Verschulden von Nachschub Tinte – Technik – Software verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

§ 6 Mängelanzeige

(1) Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen.

(2) Unterbleibt eine schriftliche oder fernschriftliche Rüge, eingehend bei Nachschub Tinte – Technik – Software binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt der Ware, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt.

(3) Verdeckte Mängel, d. h. solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind und nicht innerhalb der Frist unter 6.2. entdeckt werden können, sind Nachschub Tinte – Technik – Software unverzüglich nach der Aufdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von sechs Arbeitstagen ab deren Entdeckung bei Nachschub Tinte – Technik – Software eingeht.

(4) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel, obwohl er vom Vertragspartner entdeckt worden ist, nicht innerhalb der Fristen unter 6.2 bzw. 6.3 bei Nachschub Tinte – Technik – Software angezeigt oder die mangelhafte Ware ganz oder teilweise weiter veräußert worden ist.

(5) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware trotz Entdeckung des Mangels durch den Vertragspartner in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen worden ist.

(6) Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss der Vertragspartner die Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung, der Angabe der Produktbezeichnung sowie der Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins zu Nachschub Tinte – Technik – Software anliefern.

(7) Der Vertragspartner hat bei Einsendung der gerügten Produkte eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen gegebenenfalls befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese verloren gehen können.

§ 7 Mängelhaftung

(1) Nachschub Tinte – Technik – Software verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Ware oder Dienstleistung frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen. Die Ware oder Dienstleistung ist frei von Sachmängeln, wenn sie die in der jeweiligen technischen Spezifikation der Produktbeschreibung beschriebene Beschaffenheit besitzt sowie den entsprechenden Industriestandards entspricht. Insbesondere sind Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, technische Daten, Programmbeschreibungen, Demoprogramme und sonstige Leistungen nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen stellen keine Garantien im Sinne des BGB dar. Garantien bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Nachschub Tinte – Technik – Software.

(3) Für gebrauchte Ware haftet Nachschub Tinte – Technik – Software ausschließlich, sofern Nachschub Tinte – Technik – Software einen Mangel arglistig verschwiegen oder bestimmte Eigenschaften der Sache ausdrücklich zugesichert hat.

(4) Abnutzung und Verschleiß lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

(5) Nachschub Tinte – Technik – Software kann technische Änderungen, insbesondere Konstruktions- und Formänderungen an den Waren oder Dienstleistungen vornehmen, soweit diese Veränderung nicht grundlegend sind, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und dadurch der vertragsgemäße Zweck nur unerheblich eingeschränkt wird.

(6) Entsprechende Änderungen, die Nachschub Tinte – Technik – Software oder ihre Zulieferer nach Vertragsabschluss vornehmen und welche die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Rüge und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

(7) Nachschub Tinte – Technik – Software übernimmt bei Software keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen oder in der von ihm getroffenen Wahl mit weiteren Programmen zusammenarbeiten. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Gegenstand aller mit Nachschub Tinte – Technik – Software geschlossenen Verträge ist eine Software, die im Sinne der Produktbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Nachschub Tinte – Technik – Software übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Installation der Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation als auch die Einweisung und Schulungen des Vertragspartners oder seiner Mitarbeiter durch Nachschub Tinte – Technik – Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Derartige Dienstleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

(8) Werden die Nachschub Tinte – Technik – Software Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte oder unsachgemäßen Handeingriff zurückzuführen ist, es sei denn der Vertragspartner weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass die Änderungen oder Eingriffe für den Fehler nicht ursächlich sind.

(9) Ist die Ware oder Dienstleistung nicht von der vereinbarten Beschaffenheit, steht dem Vertragspartner zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Nachschub Tinte – Technik – Software hat das Recht, zwischen der Mangelbeseitigung und der Lieferung einer mangelfreien Ware zu wählen. Sofern die Nacherfüllung für Nachschub Tinte – Technik – Software mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, ist Nachschub Tinte – Technik – Software berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Nachschub Tinte – Technik – Software hat das Recht, zwei Nachbesserungsversuche zur Nacherfüllung des angezeigten Mangels zu unternehmen. Zur Nacherfüllung wird der Vertragspartner, Nachschub Tinte – Technik – Software eine angemessene Frist setzen.

(10) Die Geltendmachung weiterer Rechte ist an den ergebnislosen Ablauf der von dem Vertragspartner zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist gebunden.

(11) Erst nach dem erfolglosen Ablauf einer für einen zweiten Nacherfüllungsversuch bestimmten angemessenen Frist, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung verlangen. Das Recht vom Vertrag zurückzutreten, setzt voraus, dass der Vertragspartner zusätzlich zur Fristsetzung Ablehnung der Leistung durch Nachschub Tinte – Technik – Software androht.

§ 7 Mängelhaftung (Fortsetzung)

(12) Im Fall der Unmöglichkeit der Leistung haftet Nachschub Tinte – Technik – Software auf Ersatz des Schadens und vergeblicher Aufwendungen bis zu einem Betrag von insgesamt maximal 10 % des Wertes der Lieferung oder Leistung. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt

(13) Für die Haftung wegen Verzuges gilt Abschnitt 4 abschließend.

(14) Nachschub Tinte – Technik – Software haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur auf Ersatz für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Nachschub Tinte – Technik – Software beruhen. Soweit Nachschub Tinte – Technik – Software keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(15) Nachschub Tinte – Technik – Software haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern schuldhaft von Nachschub Tinte – Technik – Software oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung dem Grunde nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt sowie der Höhe nach maximal auf den Auftragswert.

(16) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(17) Sämtliche Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

(18) Ist der Schaden durch eine beim Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet Nachschub Tinte – Technik – Software ausschließlich für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile.

§ 8 Mängelhaftung

(1) Nachschub Tinte – Technik – Software weist darauf hin dass beim Einbau von Ersatz- und Verschleißteilen, durch nicht von uns ausdrücklich schriftlich zertifiziertes Fachpersonal, jegliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Desweiteren erlischt jeder etwaige Anspruch auf Garantie und Gewährleistung wenn elektronische oder mechanische Bauteile mit Tinte oder ähnlichen chemischen Substanzen in Kontakt kommen. Bei empfindlichen elektronischen Bauteilen wie z.B. Druckköpfe oder Steuerungselektronik erlischt jeder etwaige Anspruch auf Garantie oder Gewährleistungen mit dem öffnen der Orginalverpackung da Nachschub Tinte – Technik – Software einen ordnungsgemäßen Umgang nicht nachvollziehen kann.

(2) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Vertragspartner verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.

(3) In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Nachschub Tinte – Technik – Software liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist und § 503 BGB keine Anwendung findet.

(4) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Nachschub Tinte – Technik – Software erlischt das Recht des Vertragspartners zur Weiterverwendung der Produkte.

(5) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Nachschub Tinte – Technik – Software als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Nachschub Tinte – Technik – Software zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für Nachschub Tinte – Technik – Software grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er Nachschub Tinte – Technik – Software bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für Nachschub Tinte – Technik – Software. Werden die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstanden Waren weiter veräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

§ 9 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen Nachschub Tinte – Technik – Software an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Nachschub Tinte – Technik – Software der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Vertragspartner wesentliche Belange nachweist, welche die Interessen von Nachschub Tinte – Technik – Software an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§ 10 Urheberrechte / Nutzungsrecht

(1) Soweit Software, Softwarebeschreibungen oder andere urheberrechtlich geschützte Werke zum Lieferumfang gehören und das Werk dem Vertragspartner zur Nutzung überlassen werden soll, wird dem Vertragspartner ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung gemäß den jeweiligen Lizenzbestimmungen für das jeweilige Werk eingeräumt. Die Lizenzbedingungen liegen dem Produkt jeweils bei und gelten ergänzend zu diesen AGB hinsichtlich des Umfanges der urheberrechtlich erlaubten Nutzung des Werkes.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Nutzung der Produkte die Lizenzbestimmungen insbesondere die darin enthaltenen Anwendungsbeschränkungen zu beachten. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Vertragspartner in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

(3) Nachschub Tinte – Technik – Software steht dafür ein, dass die Vertragsprodukte von Nachschub Tinte – Technik – Software im Vertragsgebiet frei von Schutzrechten Dritter sind, welche die Nutzung durch den Vertragspartner ausschließen oder einschränken. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner ein nicht von Nachschub Tinte – Technik – Software freigegebenes Produkt oder das Produkt verwendet, nachdem es von anderen als Nachschub Tinte – Technik – Software verändert worden ist, oder der Vertragspartner das Produkt unter anderen als den vertragsgemäß vereinbarten Nutzungsbedingungen einsetzt.

§ 11 Besondere Regelung für den Weitervertrieb von Waren

(1) Alle Lieferungen und Leistungen von Nachschub Tinte – Technik – Software an Wiederverkäufer dienen ausschließlich dem Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung soweit individualvertraglich keine andere Regelung vereinbart wurde.

(2) Für den Fall, dass zum Lieferumfang urheberrechtlich geschützte Werke gehören, wird dem Vertragspartner lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zum Zwecke des Wiederverkaufs und kein Nutzungsrecht an dem urheberrechtlich geschützten Werk eingeräumt. Nachschub Tinte – Technik – Software räumt dem Vertragspartner jedoch das Recht ein, dem Endkunden das urheberrechtlich geschützte Werk unter dem in Abschnitt 10 beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

§ 12 Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Nachschub Tinte – Technik – Software und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

(2) Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich/rechtlichen Sondervermögens ist oder seinen Sitz nicht in der BRD hat, ist Pfedelbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Als Erfüllungsort gilt Pfedelbach.

(4) Beim Verkauf oder einer anderen Überlassung von urheberrechtlich geschützten Werken, wie Software etc. gelten ergänzend die Regelungen der jeweiligen Lizenzbestimmungen, die Bestandteil dieser Regelung sind. Im Zweifelsfall und/oder bei sich widersprechenden Regelungen gehen die Klauseln in diesen AGB den Regelungen in die Lizenzbestimmungen vor.

(5) Sofern zwischen den Parteien individualvertragliche schriftliche Vereinbarungen existieren, die widersprechende Regelungen zu diesen AGB oder den Lizenzbestimmungen enthalten, sind die individualvertraglichen Regelungen maßgeblich.

§ 13 Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinne der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.